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Alt 10.05.2007, 09:44   Deutsche Gesetze Beitrag #1
john
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Registriert seit: 07.05.2007
Beiträge: 13

Daumen runter Deutsche Gesetze

Ich habe meinen Dachgepäckträger um 20 cm verbreitert, damit ich ein Surfbrett und eine Dachbox nebeneinander aufs Dach bekommen.

Laut Gesetzgeber darf der Dachgepäckträger nicht breiter als die Karosseriebreite sein. (siehe Fahrzeugschein), so weit kann ich`s ja noch verstehen, aber jetzt kommt`s.
Die Ladung auf dem Dachträger darf bis zu 2,55 breit sein, unabhängig vom Fahrzeugtyp.

Das würde bei meinem Fahrzeug bedeuten, ich könnte die Ladung, links und rechts jeweils 60 cm überstehen lassen, ohne dass sie vollflächig auf dem Dachträger aufliegt.
Kann mir jemand erklähren, was der Schwachsinn soll ???

Einzige Erklährung für mich:
- no risk, no fun -
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Alt 10.05.2007, 10:45   Deutsche Gesetze Beitrag #2
gotti
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Plauen -[Deutschland]- PL Plauen -[Deutschland]- CJ 5 3
Registriert seit: 07.01.2006
Beiträge: 4.641

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Ich würde sagen das gilt nur für Fahrzeuge mit einem ausreichend breitem Dachgepäckträger.
Also wenn dein Auto einen Dachgepäckträger mit 2,60,m breite hat darfst du trotzdem nur 2,55m breite Sachen drauf packen
gotti ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 10.05.2007, 11:08   Deutsche Gesetze Beitrag #3
john
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 07.05.2007
Beiträge: 13

Hallo Gotti

Eben nicht,
es ist eindeutig geregelt dass der Dachträger nicht breiter als das Fahrzeug sein darf, aber die Ladung breiter als die Fahrzeugabmessungen sein darf.
Das ist ja der Witz an der Sache.

Siehe:

Wie Breit darf ein Dachträger (die Querholme) höchstens sein?

Der Dachträger darf den Fahrzeugumriß nicht überschreiten. Im Kfz-Schein gibt das Maß B unter Ziffer 13 das Maß für die Fahrzeugbreite ohne Außenspiegel an. Die Außenspiegel bleiben also unberücksichtigt und haben mit der Fahrzeugbreite in unserem Fall nichts zu tun. Das Maß B ist also die höchstzulässige Länge der Querholme des Dachträgers.
Wie breit darf die Ladung auf dem Autodach höchstens sein?

Die Ladung darf breiter als der Umriß des Fahrzeuges sein. Als Höchstmaß gilt hier die zulässige Breite von 2,55 m. Aber, und dies ist besonders zu beachten, dies gilt nicht für einzelne, schwer erkennbare Gegenstände wie z.B. waagerecht liegende Platten und andere schwer erkennbare Gegenstände. Im Übrigen gehe ich auch nicht davon aus, daß irgend jemand von uns sein Fahrzeug so belädt, daß er an das Maß von 2,55 m herankommt.
john ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 10.05.2007, 11:28   Deutsche Gesetze Beitrag #4
gotti
Moderator
 
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Plauen -[Deutschland]- PL Plauen -[Deutschland]- CJ 5 3
Registriert seit: 07.01.2006
Beiträge: 4.641

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Aha, naja stimmt ich glaube damals in der Fahrschule hat das der Fahrlerherer auch mal erwähnt gehabt.Naja typisch deutsch halt
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